Prävention - Institutionelles Schutzkonzept

Ein Leitsatz in unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, angefangen bei den ganz Kleinen in unseren Familienkursen oder unserer Kita bis hin zu jungen Volljährigen in der Verselbstständigung,  ist eine „Kultur der Achtsamkeit“. Dieses Thema soll in allen Bereichen, in der täglichen Arbeit, bei Haupt- und Ehrenamtlichen fest verankert sein.

Gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums sind daher alle kirchlichen Rechtsträger verpflichtet, ein eigenes institutionelles Schutzkonzept zu erstellen und zu verschriftlichen.

Durch die öffentliche Diskussion zum Thema sexualisierte Gewalt können sowohl Eltern, die uns aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Kinder anderen anvertrauen, als auch die Pädagogen und Pädagoginnen in den verschiedenen Einrichtungen verunsichert werden. Überall muss darum in der Arbeit ein klar definierter Raum sein, in dem Fragen und Probleme zur Sprache gebracht und so gut wie möglich geklärt werden. Wie dies jeweils geregelt ist, wurde für das Schutzkonzept festgehalten.

„Schutzkonzepte umfassen eine Reflexion und Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundeliegenden Konzept, den Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der Beschäftigten.“ (Johannes Rörig, „Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung).

Das Institutionelle Schutzkonzept des Kleiner Muck e.V. wurde im Dezember 2019 in Kraft gesetzt und beim Erzbistum eingereicht. Es wird regelmäßig überarbeitet.

Schutzkonzept

Hier können Sie das institutionelle Schutzkonzept des Kleiner Muck e.V. herunterladen.